Was ist eine Pauschalreise nach deutschem Recht?
Eine Pauschalreise (§651a BGB) ist die Kombination aus mindestens zwei Reiseleistungen — typischerweise Flug + Hotel + ggf. Transfer oder Verpflegung — die als Gesamtpaket gebucht werden.
Sie genießt umfassenden Reiserechtsschutz: vorvertragliche Informationspflicht, Insolvenzschutz und gewährleistete Reiseleistungen.
Hat dieser Artikel geholfen?
