Widerrufsbelehrung
Bei Pauschalreisen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Stattdessen gilt das Rücktrittsrecht nach § 651h BGB. Diese Seite erklärt Ihre Rechte transparent.
1. Pauschalreisen — kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.
Hintergrund: Reiseleistungen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht (Flugdatum, Hotelaufenthalt) — eine kurzfristige Stornierung würde dem Reiseveranstalter erheblichen Schaden zufügen, da Vertragspartner (Airlines, Hotels) bereits Verbindlichkeiten eingegangen sind.
2. Rücktrittsrecht gegen Entschädigung
Sie können jedoch jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 651h BGB). Der Reiseveranstalter verliert in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die Höhe der pauschalierten Entschädigung ist in unseren AGB festgelegt und richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn (siehe AGB § 5 — Rücktritt).
3. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Reisewarnung des Auswärtigen Amts, schwere Epidemien), die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, können Sie kostenfrei zurücktreten (§ 651h Abs. 3 BGB). Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
4. Beispiele aus der Praxis
- Streik der Fluggesellschaft am Abreisetag → kein Rücktrittsgrund nach Abs. 3, der Veranstalter sorgt für Ersatzbeförderung
- Reisewarnung Stufe 4 für Reiseziel → kostenfreier Rücktritt
- Persönliche Verhinderung (Krankheit) → kein Rücktritt nach Abs. 3, jedoch ggf. Reiserücktrittsversicherung
- Erdbeben am Reiseziel mit Schließung der Hotelregion → kostenfreier Rücktritt
5. Kontakt für Stornierungen
Stornierungen können Sie direkt in Ihrem Konto unter „Meine Reisen“ auslösen oder per E-Mail an service@urlaubgesucht.de melden. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung.
